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DSGVO-konforme Videoüberwachung

DSGVO-konforme Videoüberwachung für Privat & Gewerbe

DSGVO-konforme Videoüberwachung

Darf ich privat eine Videoüberwachung nutzen?

Die Antwort ist ganz klar ja. Es gibt einige Regeln zu beachten, aber generell darf in den eigenen vier Wänden (Grundstück) gefilmt werden.


Besucher müssen darüber jedoch informiert werden, siehe nächster Abschnitt.



Schild "Videoüberwachung" ist Pflicht bei eigenem Grundstück

Auch wenn Sie lediglich Ihr eigenes Grundstück filmen, ist es ratsam, eine Warnung zu platzieren. Falls Sie Gebäude oder Grünflächen aufzeichnen, sollten Sie dies beispielsweise durch ein Hinweisschild für Besucher kenntlich machen.


Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften und dem Filmen oder Fotografieren von Personen ohne ihre ausdrückliche Zustimmung auf eigenem, fremdem oder öffentlichem Grund verstoßen Sie gegen das europaweite Datenschutzrecht.

Dies kann zur Folge haben, dass die auf diese Weise erlangten Beweisfotos in einem Strafprozess möglicherweise nicht verwendet werden dürfen. Zusätzlich besteht die Gefahr, nicht nur mit einem Bußgeld der Datenschutzbehörde belegt zu werden, sondern auch zivilrechtlichen Ansprüchen auf Unterlassung, Schadenersatz oder sogar Schmerzensgeld ausgesetzt zu sein.

Dieses Schild ist für Privat ok - jedoch für Gewerbe NICHT DSGVO-konform für eine Videoüberwachung!
Dieses Schild ist für Privat ok - jedoch für Gewerbe NICHT DSGVO-konform für eine Videoüberwachung!

Gehwege und öffentliche Bereiche dürfen nicht gefilmt werden

Obwohl private Überwachungskameras einen Schutz vor Dieben und Einbrechern bieten können, sollten sie ausschließlich auf dem eigenen Grundstück installiert werden.


In der Regel ist es untersagt, damit Nachbarn oder Passanten auf öffentlichen Wegen zu filmen. Ein solches Vorgehen würde gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen, das durch das Grundgesetz geschützt ist. Zusätzlich ist das Recht am eigenen Bild zu beachten.


Jeder Mensch hat das Recht, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne von Kameras beobachtet oder gefilmt zu werden. Jeder darf selbst entscheiden, wann Informationen aus seinem persönlichen Leben preisgegeben werden und ob Videos oder Fotos von ihm verbreitet werden dürfen. Daher ist es unzulässig, heimlich oder ohne Zustimmung Aufnahmen von einer anderen Person zu machen.


Die Veröffentlichung von Filmmaterial, beispielsweise im Internet, ist ebenfalls untersagt. Sogar eine Kamera-Attrappe kann laut einiger Gerichte bei Menschen das Gefühl erzeugen, überwacht zu werden, und sie somit unter Druck setzen, was als unzulässig betrachtet wird.


Ist eine Nutzung im gewerblichen Bereich erlaubt?

Die Information über die Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen, wie beispielsweise einem Ladengeschäft, muss den Kunden sowie den Mitarbeitern klar und frühzeitig mitgeteilt werden, beispielsweise durch ein gut sichtbares Schild am Eingang. Dabei ist der Zweck der Überwachung, wie etwa Diebstahlsvermeidung, explizit anzugeben. Es ist wichtig, die Interessen der Kunden und Mitarbeiter sorgfältig gegen die Unternehmensinteressen abzuwägen und das Ergebnis zu dokumentieren.

Die gesammelten Daten dürfen ausschließlich für den angegebenen Zweck verwendet werden, es sei denn, es liegt der Verdacht einer Straftat vor. In diesem Fall ist es erlaubt, die Daten ohne Zustimmung der betroffenen Person an die Polizei, Staatsanwaltschaft oder einen Anwalt weiterzugeben.


In nicht öffentlich zugänglichen Räumen ist es nicht gestattet, eine generelle Videoüberwachung einzurichten.


Unterschiede zwischen Privat & Gewerbe

Sollte eine Videoüberwachung im gewerblichen Betrieb zum Einsatz kommen, müssen wesentlich mehr Punkte der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) beachtet werden.


  • Rechtsgrundlage

  • Löschfrist und Zugriffsbeschränkung

  • Verarbeitungsverzeichnis

  • Vorabdokumentation

  • Transparenzgebot

  • Datenschutzfolgenabschätzung

  • Biometrische Auswertung


Mehr Infos hierzu, welche Pflichten man als Nutzer einer Videoüberwachung hat, finden Sie unter diesem Link.

Zusätzlich empfehlen wir diese PDF-Checkliste zur Videoüberwachung.



Infoseiten und Schilder (DSGVO-konform) zum Drucken

Mehr Infos zu DSGVO-konformer Videoüberwachung unter LDF Niedersachen.

Diverse Schilder und Infoseiten in hoher Qualität lassen sich kostenfrei vom LDF runterladen,

  1. Beispiel für ein vorgelagertes Hinweisschild

  2. Beispiel für ein vorgelagertes Hinweisschild (editierbar)

  3. Beispiel für ein vollständiges Informationsblatt

  4. Beispiel für ein vollständiges Informationsblatt (editierbar)

  5. Transparenzanforderungen und Hinweisbeschilderung bei Videoüberwachung


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